Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

 

Individuelle Gesundheitsleistungen zählen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen müssen daher vom Patienten selbst getragen werden.

Hierzu zählen:

Weiteres auf Anfrage.